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Hallo!

Wie ihr vielleicht schon in den Medien mitbekommen habt, sollen Gottesdienste (vermutlich nur Sonntagsmessen) unter strengen Auflagen am Anfang Mai wieder erlaubt sein.

Wie diese Auflagen aussehen und sich gestalten werden wir hoffentlich in naher Zukunft noch genau gesagt bekommen.

Was man hört: ALLE Gottesdienstteilnehmer mit Mund-/Naseschutz, höchstens 50 Teilnehmen, Mindestabstand 2m, etc.

Wie wir das letztlich dann umsetzen, müssen wir besprechen.

 

Was aber schon klar ist - das hat die Bistumsleitung entschieden: 

1. Prozessionen (Fronleichnam, Christi Himmelfahrt, Bitttage, etc.) sind untersagt bzw. fallen dieses Jahr aus!!! 

2. Erstkommunion, Firmung sind vor September nicht denkbar. 

3. Taufen  Die Feier der Taufe bleibt weiterhin untersagt. Aufgrund der Abstands- und Hygieneregelungen ist weiterhin nur die Nottaufe zulässig, da die ausdeutenden Riten nicht vollzogen werden dürfen. 

4. Trauungen Feier der Trauung Trauungen können im Rahmen der voraussichtlich ab 4. Mai geltenden Vorgaben für Gottesdienste gefeiert werden.

 

So der heute Stand der Informationen!

Herzliche Grüße

Pfarrer Sebastian Herbert

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