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Pfarreiengemeinschaft Dürrbachtal  > 

Pfarrgemeinderatswahl

Aktuelle Infos 

          -- zur Briefwahl--

--was bedeutet Persönlichkeitswahl?

--wieviel Stimmen dürfen abgeben werden?

--wo die Briefwahlunterlagen abgeben?

--Wann  ? Uhrzeit müssen die Unterlagen abgeben sein?

 

Pfarrgemeinderatswahlen in unserer Pfarreiengemeinschaft am 07. März 2010

Nach Beschluss der alten Pfarrgemeinderäte und der jeweiligen Wahlausschüsse werden für eine Amtsperiode von 4 Jahren 3 Pfarrgemeinderäte in den Ortsteilen Oberdürrbach, Unterdürrbach und Heilig Geist gewählt.

Alle drei Ortsteile führen eine „Allgemeine Briefwahl“ durch, d. h. jeder Wahlberechtigte Katholik, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, bekommt die Wahlbriefunterlagen persönlich zugestellt (was bereits geschehen ist).

Informationen über die jeweiligen PGR-Kandidaten und Kandidatinnen liegen dem Oster- Pfarrbrief bei, der ebenfalls bereits in allen Haushalten verteilt wurde.

Bei der Wahl wird in den Ortsteilen Unterdürrbach und Heilig Geist eine Persönlichkeitswahl durchgeführt, da sich dort nicht genügend Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl zur Verfügung gestellt haben. .  

Das bedeutet: Die Kandidaten und Kandidatinnen, die man nicht wählen möchte, werden auf dem Stimmzettel durchgestrichen, und es können in der angegebenen Höchstzahl Namen von wählbaren Katholiken ergänzt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben: 

 In Unterdürrbach dürfen auf diese Weise maximal 8 Personen gewählt werden,

in Heilig Geist ebenfalls maximal 8.

In Oberdürrbach werden aus 12 Kandidaten und Kandidatinnen des Stimmzettels maximal 9 Personen gewählt.

Der Rücklauf der Wahlbriefunterlagen beginnt ab sofort:

D.h. sie können Ihre ausgefüllten Wahlbriefunterlagen in allen drei Ortsteilen jeweils in die Briefkästen der Pfarrbüros bzw. in die in den Kirchen bereitgestellten Urnen (vor und nach den Gottesdiensten) einwerfen.

Der letzte Wahltag ist Sonntag, der 07. März 2010.

In unseren Orteilen wurde der späteste Rücklauf folgendermaßen festgesetzt:

1. In Unterdürrbach müssen die Wahlbriefunterlagen am 07. 03. spätestens bis 15.00 Uhr im Briefkasten am Pfarrbüro oder im Pfarrsaal eingegangen sein.

2. In Heilig Geist ist am 07.03. als spätester Eingang für die Wahlbriefunterlagen bereits 11.15 Uhr  festgesetzt, ebenfalls im Briefkasten am Pfarrbüro oder in der Urne im Pfarrsaal.

3. Die Wahlbriefunterlagen von Oberdürrbach müssen am 07.03. spätestens zwischen 8.45 Uhr und 16.00 Uhr im Pfarrzentrum St. Josef/Pfarrsaal eingegangen sein oder bis 16.00 Uhr im Briefkasten am Pfarrhaus eingeworfen werden.

WICHTIG - WICHTIG - WICHTIG:

Alle später als diese Fristen eingehenden Wahlbriefunterlagen können bei der Wahl nicht mehr berücksichtigt werden!!!

Falls Sie noch Fragen zur Wahl haben, können Sie sich an die folgende Mitglieder der Wahlausschüsse wenden:

Für Unterdürrbach an Herrn Pfr. Rügamer, Tel. 0931/95543,

für Heilig Geist an Herrn Ulrich Kraus, Tel. 0931/99 13 56 15 und

für Oberdürrbach an Herrn Günter Ruß, Tel. 0931/92431.

Am Wahltag selber treffen Sie auch in den jeweiligen Pfarrsälen zu den angegebenen Zeiten Leute an, die Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung stehen.

Bitte machen Sie unbedingt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und lesen Sie dazu den Wahlaufruf unseres Pfarrers: