Kirchenverwaltung
Aufgaben
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der
Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt.
Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer
als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die
Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in
der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der
gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die
Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des
beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:
- Führung des Inventarverzeichnisses
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie
Ausstattung der Diensträume
- Anerkennung der Jahresrechnung
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen,
- Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
- Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen
Zuwendungen
Es gibt vielfältige und sehr interessante
Aufgaben zu bewältigen.
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